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OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 269/03 |
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Verfahrensgang
- VG Hannover, 22.05.2003 - 3 A 549/03
- OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 269/03
- BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03
Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; …
Gleiches gilt für eine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass eine Zustimmung der zuständigen Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI nicht erforderlich ist (Beschlüsse des erkennenden Senats v. 18.7.2003 - 12 OB 102/03 - und v. 25.8.2003 - 12 OB 351/03 - , - 12 OB 376/03 - und - 12 OB 378/03 - ; sinngemäß auch: BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - 3 B 40.03 - und - 3 B 41.03 - ;… ausdrücklich nunmehr ebenfalls: BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - ; a.A. noch: 4. Senat d. erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 29.7.2003 - 4 OB 268/03 - und - 4 OB 269/03 - ). - OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02
Abschlag; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Instandhaltung; Modernisierung; …
Im Übrigen kann die Antragstellerin auch deshalb nicht auf eine solche Vorgehensweise verwiesen werden, weil sich aus den unterschiedlichen Rechtswegzuweisungen innerhalb des Gesamtkomplexes der Investitionskosten, die der Gesetzgeber des SGB XI aus der Pflegevergütung herausgenommen und der Landesförderung oder der Sozialhilfe übertragen hat, Unzuträglichkeiten ergeben, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 (- 4 O 3818/00 -, NdsRpfl. 2001, 245 = NDV-RD 2001, 92) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI und neuerdings in seinen Beschlüssen vom 29. Juli 2003 (4 OB 268/03 und 4 OB 269/03) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 4 SGB XI aufgezeigt hat.